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Mitglied in der FGMA Frankfurt und nach § 19 I WHG überwacht
Aufgaben, Ziele und Grundsätze
Der anlagenbezogene Gewässerschutz, d.h. insbesondere die §§ 19g - I Wasserhaushaltsgesetz, fordert für Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, eine besondere Sorgfaltspflicht, um den ungewollten Austritt dieser Stoffe zu verhindern.
Dazu gehört u.a., dass an diese Anlagen Anforderungen an Beschaffenheit und Betrieb gestellt werden. Bestimmte Anlagen müssen regelmäßig von Sachverständigen geprüft werden und dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt und gereinigt werden. ...
Weitere Infomationen finden sie unter http://www.fgma.de
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