Ergänzend zur Zeitarbeit bieten wir unseren Kunden zusätzlich qualitativ hochwertige Industriedienstleistungen wie z.B. Maschinen- und Anlagenreinigung oder auch Glas- und Fassadenreinigung. So erhalten unsere Kunden alle benötigten Dienstleistungen aus einer Hand- Individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst, flexibel und unkompliziert.

Prüfung von Leitern und Tritten
nach DGUV Vorschrift 208-016 und Leiterprüfung nach BetrSichV

Ein Unternehmen, das den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes folgt, wird eine Handlungsanleitung für das Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten bei einer Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und einer Leiterprüfung nach BetrSichV berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt sind Leitern und Tritte technische Arbeitsmittel und können eine Gefahrenquelle darstellen.

Für den Unternehmer, der in seinem Betrieb Leitern einsetzt, besteht eine Prüfpflicht. Tritte und Leiter müssen in regelmäßigen Abständen bei einer Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 von einer befähigten Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Laut der Betriebssicherheitsverordnung Leiterprüfung DGUV darf ein Unternehmer, nur solche Arbeitsmittel seinen Beschäftigen überstellen, die

  1. für den Arbeitsplatz geeignet sind und
  2. und bei deren Benutzung der Gesundheitsschutz und die Sicherheit gewährleistet ist.

Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und eine Leiterprüfung nach BetrSichV dürfen nur von einem erfahrenen Spezialisten geprüft werden. Wenn bei der Leiterprüfung nach BetrSichV kein Mangel verborgen bleibt, wird die Prüfung von Leitern rechtssicher zertifiziert.

Referenzen

Die Zufriedenheit unserer Kunden hat höchste Priorität. Gerne können wir unsere Referenzen in einem persönlichen Gespräch aufzeigen.